Römisches Reich Billon Antoninianus von Severina






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Antike römische Billon-Antoninian Severina, Ehefrau des Kaisers Aurelian, ca. AD 274–275; Vorderseite mit der diademierten, drapierten Büste Severinas rechts auf dem Mondbanner, Rückseite Concordia stehend links mit zwei Standards (CONCORDIAE MILITVM) und Münzzeichen XXIR in der Exergue, Durchmesser 2,1 cm, Gewicht 3,61 g, guter Zustand, 2020 aus einer Privatsammlung erworben; Provenienz Ex Cambridgeshire Privatsammlung (in den 1970er Jahren erworben), Authentizität Original/Offiziell.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine römische Billon-Antoninianus der Severina, Ehefrau des römischen Kaisers Aurelian. Die Vorderseite der Münze zeigt die diademierte und drapierte Büste Severinas, nach rechts blickend, auf einem Sichelmond, mit der Inschrift SEVERINA AVG. Die Rückseite zeigt Concordia, links stehend, mit zwei Standarten. Die Inschrift lautet CONCORDIAE MILITVM, mit der Münzprägermarke XXIR im Exergue und Δ im rechten Feld.
Durchmesser: 2,1 cm
Gewicht: 3,61 g
Provenienz: Aus einer privaten Sammlung in Cambridgeshire, erworben in den 1970er Jahren.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine römische Billon-Antoninianus der Severina, Ehefrau des römischen Kaisers Aurelian. Die Vorderseite der Münze zeigt die diademierte und drapierte Büste Severinas, nach rechts blickend, auf einem Sichelmond, mit der Inschrift SEVERINA AVG. Die Rückseite zeigt Concordia, links stehend, mit zwei Standarten. Die Inschrift lautet CONCORDIAE MILITVM, mit der Münzprägermarke XXIR im Exergue und Δ im rechten Feld.
Durchmesser: 2,1 cm
Gewicht: 3,61 g
Provenienz: Aus einer privaten Sammlung in Cambridgeshire, erworben in den 1970er Jahren.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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