Römisches Reich - Eleganter Marmorkopf - 1./2. Jahrhundert n. Chr.






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Eleganter Marmorkopf, römische Antike, datiert auf das 1. bis 2. Jahrhundert n. Chr., in gutem Zustand und authentisch, auf einem schwarzen Steinsockel befestigt.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eleganter römischer Marmorkopf
Ein Marmorkopf, der eine junge Frau mit welligem Haar zeigt, das durch einen Zopf zusammengehalten wird und die Form eines Diadems annimmt.
Das Gesicht ruhend, die Augen weit geöffnet, die Nase breit, die Lippen fein.
Römische Epoche, 1. / 2. Jahrhundert n. Chr.
Auf einem schwarzen Steinsockel befestigt.
Höhe: 8,8 cm (mit Sockel 11,4 cm) – Breite: 6 cm.
In ausgezeichnetem Erhaltungszustand.
Herkunftsinformationen: Belgien, M.J.S.
Frühere Herkunft: Privatbesitz.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Lot legal erworben wurde; die Provenienzdeklaration wurde von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Posten zu verkaufen bzw. zu exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Ausweis für Kulturgüter)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert.
Alle Objekte des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Einkaufspreises versandt und von einem illustrierten Beschreibungsdokument begleitet, das die Herkunft angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eleganter römischer Marmorkopf
Ein Marmorkopf, der eine junge Frau mit welligem Haar zeigt, das durch einen Zopf zusammengehalten wird und die Form eines Diadems annimmt.
Das Gesicht ruhend, die Augen weit geöffnet, die Nase breit, die Lippen fein.
Römische Epoche, 1. / 2. Jahrhundert n. Chr.
Auf einem schwarzen Steinsockel befestigt.
Höhe: 8,8 cm (mit Sockel 11,4 cm) – Breite: 6 cm.
In ausgezeichnetem Erhaltungszustand.
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Frühere Herkunft: Privatbesitz.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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