Altägyptisch Fayence Shabti - 62 mm (Ohne mindestpreis)






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Alter ägyptischer Shabti aus Faience, etwa 300–100 v. Chr., Zustand fair bis gut, Größe 62 × 12 × 15 mm, Erwerb 2026 in London aus einer privaten europäischen Sammlung.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine gut bis fair erhaltene ägyptische Faience Shabti-Statue aus der Zeit um 300–100 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er-Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige Mehrgebühren, die an der Zollstelle im Bestimmungsland anfallen, sofern vorhanden, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Zollstelle zu kontaktieren, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei verlängerten Prüfprozessen Verzögerungen zu klären.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollstelle in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine gut bis fair erhaltene ägyptische Faience Shabti-Statue aus der Zeit um 300–100 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er-Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige Mehrgebühren, die an der Zollstelle im Bestimmungsland anfallen, sofern vorhanden, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Zollstelle zu kontaktieren, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei verlängerten Prüfprozessen Verzögerungen zu klären.
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