Römisches Reich Terracotta Römische Terrakotta-Öllampe in der Form eines sandalierten Fußes – möglicherweise ein Grabopfer - 11 cm






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Römische Terracotta-Öllampe in Form eines sandalentragenden Fußes, 11 cm hoch, 5 cm breit, 4 cm tief, aus dem 2. Jahrhundert n. Chr. stammend, Originalauthentizität, Zustand fair, 2025 aus einer privaten Sammlung in Deutschland erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ungewöhnliche römische Terrakotta-Öllampe aus dem 2. Jahrhundert n. Chr., modelliert in der Form eines menschlichen Fußes mit Sandale.
Der verlängerte Körper der Lampe stellt einen Fuß mit individuell modellierten Zehen dar. Auf dem Spann verlaufende, erhöhte Riemen um den Knöchel nachbilden den Bau einer antiken Sandale. Die Funktionsmerkmale der Lampe sind geschickt in das figürliche Design integriert: Die Dochtöffnung befindet sich vorne, während die größere kreisförmige Öffnung im erhobenen Knöchelbereich zum Befüllen der Lampe mit Öl diente.
Figurative Lampen bildeten eine eigenständige Gruppe innerhalb der römischen Keramikproduktion. Neben den häufigeren Diskuslampen wurden Gefäße in Formen von Tieren, menschlichen Köpfen, Masken und einzelnen Teilen des menschlichen Körpers hergestellt. Dieses Exemplar verbindet also ein alltägliches, funktionales Objekt mit einer ungewöhnlichen skulpturalen Darstellung.
Besonders bemerkenswert ist der vergleichsweise gute Erhaltungszustand eines Tonobjekts von etwa 1.800 Jahren Alter. Eine ursprüngliche Ablage als Grabbeigabe wird in Erwägung gezogen, da Öl lampen zu den Gegenständen gehörten, die in römischen Bestattungen platziert wurden. Ein solcher geschützter Kontext könnte auch eine mögliche Erklärung für die Erhaltung des Stücks bieten. Da jedoch kein dokumentierter archäologischer Fundkontext überdauert, muss diese Interpretation hypothetisch bleiben. Eine domestische oder votive Nutzung ist gleichermaßen denkbar.
In einem Grabungszusammenhang hätte der Gebrauch einer Lampe eine besonders bedeutsame Bedeutung, da Licht in der römischen Grabkultur symbolische Bedeutung jenseits seiner rein praktischen Funktion haben konnte.
Gut erhalten im Hinblick auf Alter. Die Gesamtsilhouette der Figur ist noch deutlich erkennbar, insbesondere die Zehen, die Form des Fußes und die Sandalenriemen sind gut ausgeprägt. Docht- und Füllöffnungen sind erhalten. Altersbedingte Oberflächenabnutzung, kleine Absplitterungen, Ablagerungen und Nutzungsspuren, die mit dem Alter vereinbar sind. Von visueller Untersuchung aus sind keine auffälligen, umfangreichen modernen Restaurierungen erkennbar.
Provenienz
Früher in der Madeleine & Erich Dammann Collection, Deutschland. Erwerb im Zuge der ausgedehnten Reisen der Sammler zwischen 1950 und 1970. Die Sammlung ist seit 1970 in Deutschland dokumentiert und blieb anschließend in kontinuierlicher Familienbesitz.
Wie es für Privatkäufe üblich war, die in lokalen Märkten in den 1950er–1970er Jahren getätigt wurden, wurden Kaufbelege oder Rechnungen in der Regel weder ausgestellt noch angefordert. Die Provenienz wird durch kontinuierlichen Familienbesitz, historische Fotografien der Sammlung und biografische Unterlagen zu den Sammlern belegt.
Ungewöhnliche römische Terrakotta-Öllampe aus dem 2. Jahrhundert n. Chr., modelliert in der Form eines menschlichen Fußes mit Sandale.
Der verlängerte Körper der Lampe stellt einen Fuß mit individuell modellierten Zehen dar. Auf dem Spann verlaufende, erhöhte Riemen um den Knöchel nachbilden den Bau einer antiken Sandale. Die Funktionsmerkmale der Lampe sind geschickt in das figürliche Design integriert: Die Dochtöffnung befindet sich vorne, während die größere kreisförmige Öffnung im erhobenen Knöchelbereich zum Befüllen der Lampe mit Öl diente.
Figurative Lampen bildeten eine eigenständige Gruppe innerhalb der römischen Keramikproduktion. Neben den häufigeren Diskuslampen wurden Gefäße in Formen von Tieren, menschlichen Köpfen, Masken und einzelnen Teilen des menschlichen Körpers hergestellt. Dieses Exemplar verbindet also ein alltägliches, funktionales Objekt mit einer ungewöhnlichen skulpturalen Darstellung.
Besonders bemerkenswert ist der vergleichsweise gute Erhaltungszustand eines Tonobjekts von etwa 1.800 Jahren Alter. Eine ursprüngliche Ablage als Grabbeigabe wird in Erwägung gezogen, da Öl lampen zu den Gegenständen gehörten, die in römischen Bestattungen platziert wurden. Ein solcher geschützter Kontext könnte auch eine mögliche Erklärung für die Erhaltung des Stücks bieten. Da jedoch kein dokumentierter archäologischer Fundkontext überdauert, muss diese Interpretation hypothetisch bleiben. Eine domestische oder votive Nutzung ist gleichermaßen denkbar.
In einem Grabungszusammenhang hätte der Gebrauch einer Lampe eine besonders bedeutsame Bedeutung, da Licht in der römischen Grabkultur symbolische Bedeutung jenseits seiner rein praktischen Funktion haben konnte.
Gut erhalten im Hinblick auf Alter. Die Gesamtsilhouette der Figur ist noch deutlich erkennbar, insbesondere die Zehen, die Form des Fußes und die Sandalenriemen sind gut ausgeprägt. Docht- und Füllöffnungen sind erhalten. Altersbedingte Oberflächenabnutzung, kleine Absplitterungen, Ablagerungen und Nutzungsspuren, die mit dem Alter vereinbar sind. Von visueller Untersuchung aus sind keine auffälligen, umfangreichen modernen Restaurierungen erkennbar.
Provenienz
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Wie es für Privatkäufe üblich war, die in lokalen Märkten in den 1950er–1970er Jahren getätigt wurden, wurden Kaufbelege oder Rechnungen in der Regel weder ausgestellt noch angefordert. Die Provenienz wird durch kontinuierlichen Familienbesitz, historische Fotografien der Sammlung und biografische Unterlagen zu den Sammlern belegt.
Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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