Altägyptisch Fayence Shabti - 57 mm (Ohne mindestpreis)






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Alter ägyptischer Faience-Shabti-Statuette aus ca. 300–100 v. Chr., in gutem Zustand, Höhe 57 mm, Breite 12 mm, Tiefe 18 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine schön erhaltene ägyptische Faience-Shabti-Statue aus dem Zeitraum ca. 300–100 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die aus der Zeit vor den 1990er-Jahren stammt.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Exportlizenz, falls notwendig, arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, wenn dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Posten, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland zusätzlichen Gebühren unterliegen, falls vorhanden, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um etwaige Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen mit Verzögerungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine schön erhaltene ägyptische Faience-Shabti-Statue aus dem Zeitraum ca. 300–100 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die aus der Zeit vor den 1990er-Jahren stammt.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Exportlizenz, falls notwendig, arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, wenn dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Posten, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland zusätzlichen Gebühren unterliegen, falls vorhanden, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um etwaige Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen mit Verzögerungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
