Niederländisch-Indien 1892 - Königin Wilhelmina - NVPH 30





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Königin-Wilhelmina-Szegel aus Nederlands-Indien, NVPH 30, postfrisch, aus dem Jahr 1892, mit Attest.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Attest H. Vleeming: „Zegel en tanding echt, gom origineel en postfris. Fris zegel zonder gebreken“, d.d. 02-02-2024.
Zie de scans.
Cataloguswaarde € 900,00 (NVPH 2026).
Aangetekende verzending.
BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund der neuen PPWR-Verordnung – die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist und erhebliche und weitreichende Änderungen für Unternehmen beim Versand innerhalb der EU mit sich bringt – setze ich den Versand in EU-Länder außer den Niederlanden vorübergehend aus. Die Abholung vor Ort ist jederzeit möglich. Vorerst versende ich weiterhin in Länder außerhalb der EU. Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten.
Hinweis: In Bezug auf das neue PPWR-Gesetz, das am 12.08.2026 in Kraft getreten ist und weitreichende Veränderungen für Unternehmer im Hinblick auf Sendungen innerhalb der EU mit sich bringt, verschicke ich vorerst nicht mehr in andere EU-Länder als die Niederlande. Abholung ist jederzeit möglich. Vorläufig verschicke ich weiterhin in Länder außerhalb der EU. Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten.
BITTE BEACHTEN SIE: Hinweis in französischer Sprache entsprechend übersetzt – aufgrund der neuen PPWR-Verordnung, die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist und erhebliche Änderungen für Unternehmen bei Versand innerhalb der EU bedeutet – verschicke ich vorübergehend nicht in EU-Länder außer den Niederlanden. Die Abholung vor Ort bleibt jederzeit möglich. Bis auf Weiteres versende ich weiterhin in Länder außerhalb der EU. Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten.
Attest H. Vleeming: „Zegel en tanding echt, gom origineel en postfris. Fris zegel zonder gebreken“, d.d. 02-02-2024.
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Cataloguswaarde € 900,00 (NVPH 2026).
Aangetekende verzending.
BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund der neuen PPWR-Verordnung – die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist und erhebliche und weitreichende Änderungen für Unternehmen beim Versand innerhalb der EU mit sich bringt – setze ich den Versand in EU-Länder außer den Niederlanden vorübergehend aus. Die Abholung vor Ort ist jederzeit möglich. Vorerst versende ich weiterhin in Länder außerhalb der EU. Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten.
Hinweis: In Bezug auf das neue PPWR-Gesetz, das am 12.08.2026 in Kraft getreten ist und weitreichende Veränderungen für Unternehmer im Hinblick auf Sendungen innerhalb der EU mit sich bringt, verschicke ich vorerst nicht mehr in andere EU-Länder als die Niederlande. Abholung ist jederzeit möglich. Vorläufig verschicke ich weiterhin in Länder außerhalb der EU. Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten.
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