Niederlande 1872 - König Willem III, ungetand Randstück - NVPH 23v





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Niederlande Herkunft, Koning Willem III, ongetand randstuk, ungebraucht aus 1872, NVPH 23v.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ungetandetes Randstück mit originalem Gummi und leichtem Kleberrest.
Siehe die Scans.
Katalogwert € 525,00 (NVPH 2026)
Versand per Einschreiben
BITTE HINWEIS: Aufgrund der neuen PPWR-Verordnung – die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist und wesentliche und weitreichende Änderungen für Unternehmen bezüglich Sendungen innerhalb der EU mit sich bringt – setze ich den Versand in EU-Länder außerhalb der Niederlande vorübergehend aus. Eine Abholung vor Ort ist jederzeit möglich. Der Versand in Länder außerhalb der EU erfolgt vorerst weiterhin. Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten.
BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund der neuen PPWR-Verordnung – die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist und für Unternehmen erhebliche Änderungen beim Versand innerhalb der EU mit sich bringt – setze ich den Versand in EU-Länder (mit Ausnahme der Niederlande) vorübergehend aus. Eine Abholung vor Ort ist weiterhin jederzeit möglich. In Länder außerhalb der EU versende ich vorerst weiterhin. Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Hinweis: Im Zusammenhang mit dem neuen PPWR-Gesetz, das am 12.08.2026 in Kraft getreten ist, und erheblichen Veränderungen für Unternehmer bezüglich Sendungen innerhalb der EU, verschicke ich vorerst nicht mehr in andere EU-Länder als die Niederlande. Abholung ist jederzeit möglich. Vorläufig versende ich weiterhin in Länder außerhalb der EU. Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Ungetandetes Randstück mit originalem Gummi und leichtem Kleberrest.
Siehe die Scans.
Katalogwert € 525,00 (NVPH 2026)
Versand per Einschreiben
BITTE HINWEIS: Aufgrund der neuen PPWR-Verordnung – die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist und wesentliche und weitreichende Änderungen für Unternehmen bezüglich Sendungen innerhalb der EU mit sich bringt – setze ich den Versand in EU-Länder außerhalb der Niederlande vorübergehend aus. Eine Abholung vor Ort ist jederzeit möglich. Der Versand in Länder außerhalb der EU erfolgt vorerst weiterhin. Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten.
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Hinweis: Im Zusammenhang mit dem neuen PPWR-Gesetz, das am 12.08.2026 in Kraft getreten ist, und erheblichen Veränderungen für Unternehmer bezüglich Sendungen innerhalb der EU, verschicke ich vorerst nicht mehr in andere EU-Länder als die Niederlande. Abholung ist jederzeit möglich. Vorläufig versende ich weiterhin in Länder außerhalb der EU. Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

