Neolithischen Feuerstein/Achat Axt






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Neolithische Beil aus der Tenere-Kultur (5200–2500 v. Chr.), hergestellt aus Feuerstein und Achat, Länge 108 mm, Zustand Sehr gut, aus belgischer Privatsammlung, mit Echtheitszertifikat.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Lange neolithische Axt aus Feuerstein/Achat hergestellt. Die Schneide ist in gutem Zustand.
Diese Objekte wurden im Sahara-Neolithikum (Tenerean) von Fachleuten hergestellt, die unter anderem auch Pfeilspitzen aus demselben Material fertigten.
Achat ist besonders hart und effizient als Werkzeug.
Keine Restaurierungen.
Abmessungen 108 x 39 mm
Jedes verkaufte Los wird mit einem Echtheitszertifikat versehen
Provenienz/Herkunft:
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los rechtmäßig erworben wurde; die Provenienz-Erklärung wurde von Catawiki gesehen.
Der Anbieter kann nachweisen, dass das Los auf legale Weise erworben wurde.
Das Los stammt aus einer belgischen Sammlung.
Wichtige Information:
Der Anbieter garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu versenden.
Er wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen für den Versand dieses Loses gegebenenfalls rechtzeitig geregelt werden.
Sollte dies mehr als einige Tage dauern und falls dabei spezifische Kosten anfallen, wird er den Käufer hierüber rechtzeitig informieren.
Lange neolithische Axt aus Feuerstein/Achat hergestellt. Die Schneide ist in gutem Zustand.
Diese Objekte wurden im Sahara-Neolithikum (Tenerean) von Fachleuten hergestellt, die unter anderem auch Pfeilspitzen aus demselben Material fertigten.
Achat ist besonders hart und effizient als Werkzeug.
Keine Restaurierungen.
Abmessungen 108 x 39 mm
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Der Anbieter kann nachweisen, dass das Los auf legale Weise erworben wurde.
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Sollte dies mehr als einige Tage dauern und falls dabei spezifische Kosten anfallen, wird er den Käufer hierüber rechtzeitig informieren.
Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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