Spätrömisch / Frühbyzantinisch Terracotta Dekorierte Öllampe - 82 mm (Ohne mindestpreis)






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Decorierte Öllampe, eine Terrakotta‑Lampe aus der spätantiken/frühbyzantinischen Zeit (ca. 5. bis 7. Jahrhundert n. Chr.), in ausgezeichnetem Zustand, Maße 82 × 60 × 32 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine antike Terrakotta-Öllampe aus dem späten Römischen Reich in ausgezeichnetem Zustand (siehe Fotos).
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf vor den 1990er-Jahren datiert wird.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Herkunftsangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass notwendige Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, gegebenenfalls beschafft werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige Zusatzgebühren für Zollabfertigung im Bestimmungsland, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben, oder falls es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine antike Terrakotta-Öllampe aus dem späten Römischen Reich in ausgezeichnetem Zustand (siehe Fotos).
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf vor den 1990er-Jahren datiert wird.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Herkunftsangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass notwendige Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, gegebenenfalls beschafft werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige Zusatzgebühren für Zollabfertigung im Bestimmungsland, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben, oder falls es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommt.
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