Bronzezeit Bronze Schwertgriff - 130 mm (Ohne mindestpreis)





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein sehr gut erhaltener Bronzezeit-Bronzehenkel eines Schwertes aus der Bronzezeit, ca. 1000–800 v. Chr., 13 cm lang.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, deren Datierung in die Zeit vor den 1990er-Jahren fällt.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß sämtlicher nationaler und internationaler Gesetze zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer kümmert sich gegebenenfalls um alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, und wird den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert.
Bei eventuellen zusätzlichen Gebühren, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland anfallen, zahlt der Käufer sie; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freigeben zu lassen bzw. bei Verzögerungen im Prüfprozess.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Zustellung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein sehr gut erhaltener Bronzezeit-Bronzehenkel eines Schwertes aus der Bronzezeit, ca. 1000–800 v. Chr., 13 cm lang.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, deren Datierung in die Zeit vor den 1990er-Jahren fällt.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß sämtlicher nationaler und internationaler Gesetze zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer kümmert sich gegebenenfalls um alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, und wird den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert.
Bei eventuellen zusätzlichen Gebühren, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland anfallen, zahlt der Käufer sie; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freigeben zu lassen bzw. bei Verzögerungen im Prüfprozess.
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