Altägyptisch Kalkstein Augen-Sarkophagmaske. Spätzeit, 664–332 v. Chr.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Augen-Sarkophagmaske aus dem Alten Ägypten, Spätzeit (664–332 v. Chr.), aus Kalkstein mit einer Schieferbraue und einer Iris, die möglicherweise aus Glaspaste bestand, 5,3 cm lang ohne Standfuß, auf einem Kupferständer 12 cm hoch und 9 cm lang präsentiert; Provenienz Privatkollektion, Frankreich vor 1980, Authentizität Original/Offiziell, Erwerb 2024, Zustand Gut.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Augen-Sarkophagmaske.
Die Augenbraue ist aus Schiefer geschnitzt, das Auge aus einem Kalksteinstück, und die Iris—jetzt verloren—könnte aus Glaspaste gefertigt gewesen sein, um dem Gesicht Leben einzuhauchen.
Altes Ägypten, Spätes Reich, 664 - 332 v. Chr
Kalkstein und Schiefer
5,3 cm lang ohne Stand
Kupferständer inklusive, 12 cm hoch und 9 cm lang.
Provenienz:
- Private Sammlung, Frankreich, vor 1980
Zustand: Gut, siehe Fotos.
Der Verkäufer stellt sich vor
Augen-Sarkophagmaske.
Die Augenbraue ist aus Schiefer geschnitzt, das Auge aus einem Kalksteinstück, und die Iris—jetzt verloren—könnte aus Glaspaste gefertigt gewesen sein, um dem Gesicht Leben einzuhauchen.
Altes Ägypten, Spätes Reich, 664 - 332 v. Chr
Kalkstein und Schiefer
5,3 cm lang ohne Stand
Kupferständer inklusive, 12 cm hoch und 9 cm lang.
Provenienz:
- Private Sammlung, Frankreich, vor 1980
Zustand: Gut, siehe Fotos.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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