Römisches Reich Knochen Würfeln - 13 mm (Ohne mindestpreis)






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Römischer Knochen-Dreher oder Würfel aus Knochen, in hervorragendem Zustand, datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr., 13 mm mal 13 mm, erworben 2026 in London, Vereinigtes Königreich aus einer privaten europäischen Sammlung.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine sehr gut erhaltene antike römische Knochenwürfel mit einer Ring- und Punkt‑Dekoration zur Darstellung der Zahlen, datiert auf das 1. bis 4. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien, von „AA“ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er-Jahren.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Aussage von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, falls notwendig, arrangiert werden und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollbehörde im Empfängerland zusätzliche Gebühren verursachen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich an seine Zollbehörde zu wenden, um Gebühren zu bezahlen und den Artikel freizugeben oder falls es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollbehörde in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine sehr gut erhaltene antike römische Knochenwürfel mit einer Ring- und Punkt‑Dekoration zur Darstellung der Zahlen, datiert auf das 1. bis 4. Jh. n. Chr.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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