Römisches Reich Bronze Verzierte Ringe - 22 mm (Ohne mindestpreis)






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Antikes römisches Bronzeringpaar in sehr gutem Zustand, Datierung ca. 2. bis 4. Jh. n. Chr., einer mit einem Karneol-Intaglio im Bezels; Abmessungen 22 × 9 × 19 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein Paar sehr gut erhaltene antike Bronze-Römer-Ringe, einer mit einem Karneol-Intaglio im Fass, und beide mit deutlichen Verzierungen (siehe Fotos). Beide Ringe stammen ungefähr aus dem 2. bis 4. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er Jahren reicht.
Der Verkäufer gewährleistet, dass er dieses Stück gemäß aller nationalen und internationalen Gesetze im Zusammenhang mit dem Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie etwa eine Exportlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Jegliche Lose, die bei der Zollabfertigung im Bestimmungsland zusätzlich Gebühren verursachen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben, oder falls es zu längeren Prüfungen kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein Paar sehr gut erhaltene antike Bronze-Römer-Ringe, einer mit einem Karneol-Intaglio im Fass, und beide mit deutlichen Verzierungen (siehe Fotos). Beide Ringe stammen ungefähr aus dem 2. bis 4. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er Jahren reicht.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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