Römisches Reich Marmor Kopf eines Stiers






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Kopf eines Stiers, antike römische Marmorskulptur, ca. 2. bis 3. Jh. n.Chr., in ausgezeichnetem Zustand mit Sockel, 12,8 cm von Horn zu Horn, Provenienz private Sammlungen UK, 2020 erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Sehr attraktiver, lebensecht wirkender Stierkopfs aus Marmor mit kurzen, geschwungenen Hörnern, markanten spitzen Ohren, großen, schließbaren Augen und rundem Maulbereich. Stirnhaar über dem Kopf.
Größe: 12,8 cm – 5 1/16 Zoll (Hörner zu Hörnern)
Material: Marmor
Kultur: Römerzeit, ca. 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr. vermutlich antik
Zustand: Unversehrt
Aufstellungsständer inklusive
Provenienz: Private Sammlung, Herr H. D. London, Großbritannien, erworben 2009. Zuvor private UK-Sammlung 1960er–1990er Jahre.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und legal exportiert werden wird; entsprechende Unterlagen wurden Catawiki eingesehen.
Dieses Objekt benötigt innerhalb der EU keine Ausfuhrgenehmigung.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Mit Echtheitszertifikat
N.B. Importzölle können bei Bestellungen, die in Länder außerhalb Großbritanniens geliefert werden, anfallen.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern versenden.
Sehr attraktiver, lebensecht wirkender Stierkopfs aus Marmor mit kurzen, geschwungenen Hörnern, markanten spitzen Ohren, großen, schließbaren Augen und rundem Maulbereich. Stirnhaar über dem Kopf.
Größe: 12,8 cm – 5 1/16 Zoll (Hörner zu Hörnern)
Material: Marmor
Kultur: Römerzeit, ca. 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr. vermutlich antik
Zustand: Unversehrt
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Provenienz: Private Sammlung, Herr H. D. London, Großbritannien, erworben 2009. Zuvor private UK-Sammlung 1960er–1990er Jahre.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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