Phönizisch Terracotta - punische Vase - 300/200 v. Chr. (Ohne mindestpreis)






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Phönizisch punischer Terrakotta-Vas, kugelförmige Form mit drei vertikal durchbohrten Ohren, datiert auf 300–200 v. Chr., in sehr gutem Zustand ohne Restaurierung, 7,2 cm B × 5,3 cm H.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Vase unique en terre cuite beige.
Vase globulaire atypique comportant trois oreilles chacune percée verticalement.
Phönizien, punische Zeit, 300/200 v. Chr.
Sehr guter Erhaltungszustand - keine Restaurierung
Abmessungen : Breite 7,2 cm x Höhe 5,3 cm
Herkunftsangaben : Niederlande, Galerie D.Z.N.
Erworben zwischen 1970 und 1974 von einem Sammler, der für das niederländische Außenministerium arbeitete und in Nordafrika im Einsatz war
Der Verkäufer kann nachweisen, dass derlose rechtmäßig erworben wurde, Herkunftsangabe von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information : Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Los zu verkaufen / exportieren.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass die notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, organisiert werden. (Ausweis für Kulturgut)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und gehen einher mit einem illustrierten Beschreibungsdokument, das die Herkunft erwähnt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Vase unique en terre cuite beige.
Vase globulaire atypique comportant trois oreilles chacune percée verticalement.
Phönizien, punische Zeit, 300/200 v. Chr.
Sehr guter Erhaltungszustand - keine Restaurierung
Abmessungen : Breite 7,2 cm x Höhe 5,3 cm
Herkunftsangaben : Niederlande, Galerie D.Z.N.
Erworben zwischen 1970 und 1974 von einem Sammler, der für das niederländische Außenministerium arbeitete und in Nordafrika im Einsatz war
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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