Sasaniden Stein Siegelstempel - 23 mm (Ohne mindestpreis)






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Sasanisches Steinsiegel in gutem Zustand, 23 mm hoch, 14 mm breit und 17 mm tief, datiert auf das 3. bis 7. Jahrhundert n. Chr., mit Tiermotiv, 2026 von einem Händler auf einer Messe erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein gut erhaltenes antikes sasanidisches Stein-Stempelsiegel, mit einem Tier auf dem Siegel und stammt aus dem 3. bis 7. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren zurückreicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß sämtlicher nationaler und internationaler Gesetze erstanden hat, die das Eigentum an Kulturgut betreffen. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen – wie eine Ausfuhrgenehmigung – falls erforderlich, organisiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Bestimmungsland mit zusätzlichen Gebühren belegt werden, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in dessen Verantwortung, das Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer die Prüfungen abzuschließen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein gut erhaltenes antikes sasanidisches Stein-Stempelsiegel, mit einem Tier auf dem Siegel und stammt aus dem 3. bis 7. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren zurückreicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß sämtlicher nationaler und internationaler Gesetze erstanden hat, die das Eigentum an Kulturgut betreffen. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen – wie eine Ausfuhrgenehmigung – falls erforderlich, organisiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Bestimmungsland mit zusätzlichen Gebühren belegt werden, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in dessen Verantwortung, das Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer die Prüfungen abzuschließen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
