Bronzezeit Bronze Pfeilspitzen - 102 mm (Ohne mindestpreis)






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Eine Gruppe guterhaltene Bronzezeit-Pfeilspitzen aus Bronze, unterschiedliche Typen und Größen, die längste ca. 10,2 cm, datiert auf ca. 800 v. Chr.; Abmessungen 102 mm hoch, 8 mm breit, 14 mm tief.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine Gruppe gut erhaltener Pfeilspitzen aus der Bronzezeit, in verschiedenen Typen und Größen, die längste misst 10,2 cm. Alle stammen aus ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren zurückgeht.
Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen – wie eine Ausfuhrgenehmigung – gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, für die beim Zoll im Bestimmungsland ggf. zusätzliche Gebühren anfallen, gehen zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu klären.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine Gruppe gut erhaltener Pfeilspitzen aus der Bronzezeit, in verschiedenen Typen und Größen, die längste misst 10,2 cm. Alle stammen aus ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren zurückgeht.
Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen – wie eine Ausfuhrgenehmigung – gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, für die beim Zoll im Bestimmungsland ggf. zusätzliche Gebühren anfallen, gehen zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu klären.
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