Kanaaniter Bronze Paar Kriegergöttinnen






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Ein Bronzepaar stehender nackter kanaanitischer Kriegsgöttinnen aus ca. 2. Jahrtausend v. Chr., Arme ausgebreitet, eine Figur fasst die andere, 7,7 cm lang auf einer lentoidalen Basis, Displayständer inklusive, in ausgezeichnetem Zustand, Echtheitszertifikat und Provenienz aus London.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Formed as two standing nude females with arms spread, one gripping the waist of the other, on a lentoid base.
Größe: ca. 7,7 cm, Länge ca. 3 1/16 Zoll
Material: Bronze
Kultur: Kanaanäisch, ca. 2. Jahrtausend v. Chr.
Zustand: Unversehrt
Display-Stand enthalten
Provenienz: Aus einer Sammlung kanaanäischer Götter in Bronze, aus dem Besitz eines Londoner Gönners, der in Paris und London erworben wurde, in den 1970er Jahren. Ex TimeLine Auction, Los 252.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; die entsprechenden Unterlagen wurden von Catawiki eingesehen.
Dieses Objekt bedarf innerhalb der EU keiner Ausfuhrlizenz.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrlizenz erforderlich ist
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Wird mit einem Echtheitszertifikat geliefert
N.B. Einfuhrabgaben können bei Bestellungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern versenden.
Formed as two standing nude females with arms spread, one gripping the waist of the other, on a lentoid base.
Größe: ca. 7,7 cm, Länge ca. 3 1/16 Zoll
Material: Bronze
Kultur: Kanaanäisch, ca. 2. Jahrtausend v. Chr.
Zustand: Unversehrt
Display-Stand enthalten
Provenienz: Aus einer Sammlung kanaanäischer Götter in Bronze, aus dem Besitz eines Londoner Gönners, der in Paris und London erworben wurde, in den 1970er Jahren. Ex TimeLine Auction, Los 252.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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