Nr. 1284971

Hexenprozess; Handschriftliche Verurteilung Hexe von 1603
Nr. 1284971

Hexenprozess; Handschriftliche Verurteilung Hexe von 1603
Urteil gegen Ursula Grimm Mainflingen (Deutschland) in einem Hexenprozess - datiert vom 2. August 1603 - 1 Blatt einseitig beschrieben (auf der Rückseite nur das Wort "Urteil) - 21 x 24,5 cm.
¶ Unter dem Erzbischof und Kurfürsten von Mainz, Johann Adam von Bicken (1564-1604) kam es ab 1603 zu einer Ausweitung der Hexenprozesse im Bistum. Allein in dem Amt Seligenstadt zugehörigen Mainflingen kam es zu 3, insgesamt in Seligenstadt zu 14 Prozesse unter Adam von Bicken. Ursula Grimm wurde vermutlich in Folge der unter Folter gemachten Aussagen der Anna Schmidtner verfolgt. Diese bezichtigte Ursula Grimm und 7 weitere Frauen bei ihrer Hochzeit mit dem Teufel auf der Viehweide in Zellhausen anwesend gewesen zu sein.
Cf.: http://www.ghv-mainhausen.de/images/pdfs/hexen0001.pdf
Fragment des Textes:
Urteil.
In peinlicher Sache ...Anwaldts und Fiscali... Des Herren Vicedomus als Clagers in Einem (...) Sondt dann Urteils Adam Grimms Haußfrau zu Mainflingen Peinliche Beclagtin annderen Teils. Der Clag Antwort und aller gerichtlich (...) erwiesen der Sachen. (...) Nach Kay: Caroli V. Peinlichen Halsgerichtordnung (...).
Es würdt zu Recht erkannt Das (...) Ursula peinlich Beclagete wegen des unchristlichen Abfalls (...) und geübter Zauberey Durch den Scharft Richter (...) vom Leben zum todt gericht werden soll.
Exequiti Freitag den 2yden Augusti Anno 1603
Gut erhaltene, mehrfach gefaltet, leicht fleckig, kleine Fehlstelle in der Mitte (sehen Sie die Fotos).
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