Untersetzer - Holz - sechseckiger untersetzer





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Holz-Zesekant-Untersetzer aus der Qing-Dynastie (1644–1911), geschätzt ca. 1800–1900, Maße 16,8 × 31,5 × 24 cm, ohne Ständer verkauft, in gutem gebrauchten Zustand mit leichten Alters-spuren.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Chinesisches Neujahr Verkauf.
Hallo!
Derzeit ist es nicht möglich, Pakete in die Vereinigten Staaten zu versenden.
Ein sehr schöner antiker chinesischer Holz-Untersetzer. Dekoriert mit Blattmotiv. Hochwertiges Holz mit schöner Patina. Geeignet für die Platzierung Ihrer wunderschönen antiken Stücke und/oder Prunkblumenarrangements. Oder als chinesisches Neujahrsgeschenk.
Guter Zustand
Einige Gebrauchsspuren, siehe Fotos.
Hier und da sind Spuren von Holzwirkung sichtbar, siehe Fotos.
Versandkosten weltweit 35 Euro.
Enkel versenden
Versand interkontinental dauert etwa 10-15 Werktage; in besonderen Fällen kann es 20-25 Werktage dauern.
Chinesisches Neujahr Verkauf.
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Ein sehr schöner antiker chinesischer Holz-Untersetzer. Dekoriert mit Blattmotiv. Hochwertiges Holz mit schöner Patina. Geeignet für die Platzierung Ihrer wunderschönen antiken Stücke und/oder Prunkblumenarrangements. Oder als chinesisches Neujahrsgeschenk.
Guter Zustand
Einige Gebrauchsspuren, siehe Fotos.
Hier und da sind Spuren von Holzwirkung sichtbar, siehe Fotos.
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Versand interkontinental dauert etwa 10-15 Werktage; in besonderen Fällen kann es 20-25 Werktage dauern.
Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

