Ständer - Holz, 7 verschiedene Displays, Tische - China (Ohne mindestpreis)





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Sieben verschiedene Holz-Displayständer aus China, Datierung 2000–2010, geeignet für Bonsai, Skulpturen, Vasen oder Statuen, mit leichten Abnutzungsspuren an den runden Displays und Abmessungen je Stück.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
7 verschiedene Holztische, Display, Stand für Bonsai, Bild, Vase, Skulptur
Alle Runddisplays weisen leichte Gebrauchsspuren auf.
Nr 1 - 53 cm lang und 8 cm breit
en ist 15,3 cm hoch.
Nr 2 – ist insgesamt 18,5 cm lang, 8 cm breit und 6 cm hoch.
cm hoch.
Nr 3 – hat einen Gesamtdurchmesser von 9 cm und 2,5 cm.
hoch
Oberkante ist 7,2 cm Durchmesser.
Nr 4 - ist 13 cm x 7 cm und 3,8 cm hoch.
Nr. 5 - ist 8 cm lang und 4,3 cm breit und 2,3 cm hoch.
hoch
Nr. 6 hat einen Gesamtdurchmesser von 10,3 cm und eine Höhe von 3,2 cm.
hoch
Oberkante ist 7,1 cm Durchmesser.
Nr 7 – ist 9,7 cm lang, 5,8 cm breit und 2,7 cm hoch.
cm hoch.
Wird gut verpackt und per Einschreiben versendet.
7 verschiedene Holztische, Display, Stand für Bonsai, Bild, Vase, Skulptur
Alle Runddisplays weisen leichte Gebrauchsspuren auf.
Nr 1 - 53 cm lang und 8 cm breit
en ist 15,3 cm hoch.
Nr 2 – ist insgesamt 18,5 cm lang, 8 cm breit und 6 cm hoch.
cm hoch.
Nr 3 – hat einen Gesamtdurchmesser von 9 cm und 2,5 cm.
hoch
Oberkante ist 7,2 cm Durchmesser.
Nr 4 - ist 13 cm x 7 cm und 3,8 cm hoch.
Nr. 5 - ist 8 cm lang und 4,3 cm breit und 2,3 cm hoch.
hoch
Nr. 6 hat einen Gesamtdurchmesser von 10,3 cm und eine Höhe von 3,2 cm.
hoch
Oberkante ist 7,1 cm Durchmesser.
Nr 7 – ist 9,7 cm lang, 5,8 cm breit und 2,7 cm hoch.
cm hoch.
Wird gut verpackt und per Einschreiben versendet.
Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

