Altes Ägypten, Spätzeit Oushebti aus türkisfarbener Glasur – 664/332 v. Chr. (Ohne mindestpreis)





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Oushebti / Shabti aus Keramik mit türkisfarbener Glasur.
Figurine im Momiform, trägt eine dreiteilige Perücke. Die Arme sind modelliert, über der Brust gekreuzt und halten die landwirtschaftlichen Werkzeuge.
Altes Ägypten, Spätzeit, 26. bis 31. Dynastie, 664 bis 332 v. Chr.
Höhe 6,1 cm (8,1 cm mit Sockel) - Perfekter Zustand - keine Restaurierungen
Herkunft: Vereinigtes Königreich, A.P.L. Galerie
Vorherige Provenienz: Londoner Sammlung, die Anfang der 2000er Jahre erworben wurde; zuvor Teil der britischen Sammlung aus den 1970er Jahren.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los legal erworben wurde, Herkunftsangabe wurde von Catawiki geprüft.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen und zu exportieren.
Der Verkäufer stellt sicher, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, organisiert werden. (Reisepass für Kulturgüter)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Objekte des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und gehen mit einem beschreibenden, illustrierten Dokument einher, das die Herkunft angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Oushebti / Shabti aus Keramik mit türkisfarbener Glasur.
Figurine im Momiform, trägt eine dreiteilige Perücke. Die Arme sind modelliert, über der Brust gekreuzt und halten die landwirtschaftlichen Werkzeuge.
Altes Ägypten, Spätzeit, 26. bis 31. Dynastie, 664 bis 332 v. Chr.
Höhe 6,1 cm (8,1 cm mit Sockel) - Perfekter Zustand - keine Restaurierungen
Herkunft: Vereinigtes Königreich, A.P.L. Galerie
Vorherige Provenienz: Londoner Sammlung, die Anfang der 2000er Jahre erworben wurde; zuvor Teil der britischen Sammlung aus den 1970er Jahren.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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