Römisches Reich Knochen Würfelspiel - 12 mm (Ohne mindestpreis)






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Römische Knochen-Würfel in sehr gutem Zustand, datiert auf das 1. bis 4. Jh. n. Chr.; größte Seite 12 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein Paar sehr gut erhaltene antike römische Knochenwürfel mit Ring-und-Punkt-Dekor zur Darstellung der Zahlen, datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr. Die größte Seitenlänge beträgt 12 mm.
Objekt im Jahr 2026 in York, Großbritannien, von 'DM' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer gewährleistet, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum von Kulturgut erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass notwendige Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich, arrangiert werden, und informiert den Käufer über den Status, falls dies mehr als ein paar Tage in Anspruch nimmt.
Für alle Lose, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland zu zusätzlichen Gebühren führen, sofern vorhanden, trägt der Käufer die Kosten; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollbehörde in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freigeben zu lassen bzw. bei einer längeren Verzögerung bei den Prüfungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollbehörde Kontakt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein Paar sehr gut erhaltene antike römische Knochenwürfel mit Ring-und-Punkt-Dekor zur Darstellung der Zahlen, datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr. Die größte Seitenlänge beträgt 12 mm.
Objekt im Jahr 2026 in York, Großbritannien, von 'DM' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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