Ständer - Holz, 8 verschiedene Displays, Beistelltische - China (Ohne mindestpreis)





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Acht verschiedene hölzerne Displaytafeln für Bonsai, Figuren oder Vasen, hergestellt in China und datierend auf 2000–2010, in neuwertigem Zustand; Abmessungen pro Stück: 1) 8×8×12,5 cm; 2–3) 20×10×6,5 cm; 4–5) 10×10×6,5 cm; 6) Gesamt Ø10 cm, 3 cm hoch (Top Ø8 cm); 7) Gesamt Ø11 cm, 2,5 cm hoch (Top Ø9,2 cm); 8) Gesamt Ø13 cm, 3,5 cm hoch (Top Ø10 cm).
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
8 verschiedene Holztischchen, Display, Stand für Bonsai, Figur, Vase, Skulptur
Nr 1 - 8 cm lang und 8,5 cm breit und ist 12,5 cm hoch.
Nr 2 und 3 - ist 20 cm lang und 10 cm breit und 6,5 cm hoch.
Nr 4 und 5 - ist 10 cm x 10 cm und 6,5 cm hoch
Nr 6 - ist insgesamt 10 cm Durchmesser und 3 cm hoch. Oberseite ist 8 cm Durchmesser.
Nr 7 - ist insgesamt 11 cm Durchmesser und 2,5 cm hoch. Oberseite ist 9,2 cm Durchmesser.
Nr 8 - ist insgesamt 13 cm Durchmesser und 3,5 cm hoch. Oberseite ist 10 cm Durchmesser.
Wird gut verpackt und per Einschreiben versendet.
8 verschiedene Holztischchen, Display, Stand für Bonsai, Figur, Vase, Skulptur
Nr 1 - 8 cm lang und 8,5 cm breit und ist 12,5 cm hoch.
Nr 2 und 3 - ist 20 cm lang und 10 cm breit und 6,5 cm hoch.
Nr 4 und 5 - ist 10 cm x 10 cm und 6,5 cm hoch
Nr 6 - ist insgesamt 10 cm Durchmesser und 3 cm hoch. Oberseite ist 8 cm Durchmesser.
Nr 7 - ist insgesamt 11 cm Durchmesser und 2,5 cm hoch. Oberseite ist 9,2 cm Durchmesser.
Nr 8 - ist insgesamt 13 cm Durchmesser und 3,5 cm hoch. Oberseite ist 10 cm Durchmesser.
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Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

