Bronzezeit Bronze Arrowhead (Ohne mindestpreis)






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Zwei bronzene Pfeilspitzen aus der Bronzezeit (ca. 1200–800 v. Chr.), jeweils 7,2 cm bzw. 7,7 cm lang, inSehr gutem Zustand, 1997 im Vereinigten Königreich erworben, mit Provenienzstatement.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Zwei (2) Bronze-Pfeilspitzen wie abgebildet.
Ca. 1200–800 v. Chr.
Längen: 7,20 cm. 7,70 cm.
In sehr gutem Zustand.
Aus meiner eigenen Sammlung, die ich 1997 gekauft habe.
Kommt mit Provenienzangabe.
Gesendet per verfolgter und unterschriebener Post.
Einhaltung der europäischen Gesetzgebung
Ich, der Verkäufer, erkläre, dass ich mit der Verordnung (EU) 2019/880 und der Verordnung (EU) 2024/1070 (in Kraft ab Juni 2025) vertraut bin und bestätige, dass:
Dieses Objekt wurde nach dem Datum, an dem die UNESCO-Konvention von 1970 für dieses spezielle Land in Kraft trat, nicht illegal aus seinem Ursprungsland exportiert.
Das Objekt wird von der Dokumentation begleitet, die gemäß EU-Recht für die rechtliche Einfuhr erforderlich ist.
Ich verpflichte mich, alle erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen oder Ursprungszeugnisse den europäischen Zollbehörden vorzulegen.
Haftungsausschluss für Experten und Plattformen.
Diese Erklärung wird vom Verkäufer in alleiniger Verantwortung bereitgestellt. Der Verkäufer bestätigt Kenntnis und Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1070 sowie aller anwendbaren Gesetze bezüglich des Verkaufs und Imports von Kulturgütern.
Weder die Plattform noch ihre Experten haften für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Echtheit der bereitgestellten Dokumente und Aussagen.
Die Akzeptanz des Objekts auf der Plattform bedeutet nicht die rechtliche Validierung seiner Einfuhr oder Authentifizierung.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Zollgesetze in seinem Land sicherzustellen.
Zwei (2) Bronze-Pfeilspitzen wie abgebildet.
Ca. 1200–800 v. Chr.
Längen: 7,20 cm. 7,70 cm.
In sehr gutem Zustand.
Aus meiner eigenen Sammlung, die ich 1997 gekauft habe.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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