Niederlande, Utrecht 1/4 Gulden 1759 (Ohne mindestpreis)





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Ein Viertelgulden aus Utrecht, Niederlande, geprägt 1759 unter Münzmeister Johan Ernst Novisadi, Silber 3 g, Durchmesser 23,5 mm, als Nieuwjahrspenning, kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
1/4 Gulden – Noordliche Nederlanden (Niederlande), Republik 1581–1795 – Utrecht – Münzmeisterpfennig 1759
1/4 Gulden, geschlagen zu Utrecht im Jahr 1759 unter Münzmeister Johan Ernst Novisadi. Es handelt sich um eine sogenannte Neujahrspenning mit dem Stadtschildchen von Utrecht als Münzzeichen. Der Stich besteht aus Silber, wiegt 3 Gramm und hat einen Durchmesser von 23,5 mm.
Diese Ausgabe gehört zu den Neujahrspenningen, die in 1758 und 1759 in Utrecht geprägt wurden, mit einer Gesamtauflage von ca. 144.000 Stück. In Form und Ausführung stimmen sie eng mit den Holländischen Viertelgulden von 1692 überein, jedoch ohne Wertangabe. Obwohl es offiziell keine gültigen Münzen waren, wurden diese Penningen im Handelsverkehr allgemein als Viertelgulden akzeptiert.
Gegen diese Praxis wurde von den Staten-Generaal Einwände erhoben, die per Resolution vom 10. Dezember 1760 die Herstellung von Penningen in der Gestalt von nicht geltenden Münzstücken verbot. Neujahrspenningen blieben erlaubt, sofern die Stempel von offiziell gültigen Münzen verwendet wurden.
Referenzen: Verkade 111.6 | HNPM 76 | CNM 2.43.126 | Van der Wiel 2 (JMP 1960).
1/4 Gulden – Noordliche Nederlanden (Niederlande), Republik 1581–1795 – Utrecht – Münzmeisterpfennig 1759
1/4 Gulden, geschlagen zu Utrecht im Jahr 1759 unter Münzmeister Johan Ernst Novisadi. Es handelt sich um eine sogenannte Neujahrspenning mit dem Stadtschildchen von Utrecht als Münzzeichen. Der Stich besteht aus Silber, wiegt 3 Gramm und hat einen Durchmesser von 23,5 mm.
Diese Ausgabe gehört zu den Neujahrspenningen, die in 1758 und 1759 in Utrecht geprägt wurden, mit einer Gesamtauflage von ca. 144.000 Stück. In Form und Ausführung stimmen sie eng mit den Holländischen Viertelgulden von 1692 überein, jedoch ohne Wertangabe. Obwohl es offiziell keine gültigen Münzen waren, wurden diese Penningen im Handelsverkehr allgemein als Viertelgulden akzeptiert.
Gegen diese Praxis wurde von den Staten-Generaal Einwände erhoben, die per Resolution vom 10. Dezember 1760 die Herstellung von Penningen in der Gestalt von nicht geltenden Münzstücken verbot. Neujahrspenningen blieben erlaubt, sofern die Stempel von offiziell gültigen Münzen verwendet wurden.
Referenzen: Verkade 111.6 | HNPM 76 | CNM 2.43.126 | Van der Wiel 2 (JMP 1960).

