Bronzezeit Bronze Speerspitze - 225 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzezeit-Speerblatt aus Bronze, in sehr gutem Zustand, Höhe 225 mm, Breite 13 mm, Tiefe 32 mm, ca. 800 v. Chr.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine Speerspitze aus der Bronzezeit in gutem Zustand, datiert auf ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor 1990 reicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen in Bezug auf Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzhinweis von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass notwendige Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, bei Bedarf arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollabfertigung im Bestimmungsland zusätzlichen Gebühren unterliegen, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei verlängerten Prüfungen Verzögerungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine Speerspitze aus der Bronzezeit in gutem Zustand, datiert auf ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor 1990 reicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen in Bezug auf Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzhinweis von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass notwendige Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, bei Bedarf arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollabfertigung im Bestimmungsland zusätzlichen Gebühren unterliegen, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei verlängerten Prüfungen Verzögerungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
