Altägyptisch Fayence Shabti - 60 mm (Ohne mindestpreis)






Verfügt über fast 30 Jahre Erfahrung und moderierte mehrere Online-Kunstforschungsgruppen.
| 24 € | ||
|---|---|---|
| 19 € | ||
| 6 € | ||
Käuferschutz auf Catawiki
Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen
Trustpilot 4.4 | 130187 Bewertungen
Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.
Altägyptische Faience Shabti Statue aus ca. 300 v. Chr., Maße ca. 60 mm hoch, 13 mm breit, 18 mm tief, authentisch und repariert, 2026 erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein gut erhaltenes ägyptisches Faience Shabti-Statuette aus der Zeit um 300 v. Chr.
Objekt erworben im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung, datiert auf die Zeit vor den 1990er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Herkunftsangabe gesehen von Catawiki.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, gegebenenfalls eingeholt werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als wenige Tage in Anspruch nimmt.
Etwaige Zusatzgebühren, die beim Zollamt im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozess zu klären.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt Kontakt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein gut erhaltenes ägyptisches Faience Shabti-Statuette aus der Zeit um 300 v. Chr.
Objekt erworben im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung, datiert auf die Zeit vor den 1990er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Herkunftsangabe gesehen von Catawiki.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, gegebenenfalls eingeholt werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als wenige Tage in Anspruch nimmt.
Etwaige Zusatzgebühren, die beim Zollamt im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozess zu klären.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt Kontakt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
