Nabatäer Bronze Prutah von Aretas IV und Shaqilat (Ohne mindestpreis)






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Eine nabatäische Bronzemünze Prutah von Aretas IV und Shaqilat, mit den jugate Büsten Aretas IV und Shaqilats auf der Vorderseite und zwei gekreuzten Hörnern des Überflusses sowie einer nabatäischen aramäischen Inschrift auf der Rückseite; Durchmesser ca. 1,8 cm, Gewicht 4,62 g, datiert 9 v. Chr.–AD 40, in gutem Zustand.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine nabataische Bronzeprutah von Aretas IV und Shaqilat. Die Vorderseite zeigt die jugate/vereinigte Büsten von Aretas IV und Shaqilat, nach rechts blickend. Die Rückseite zeigt zwei gekreuzte Körbchen und eine Legende, die übersetzt lautet: „Aretas König der Nabataer“ in nabateisch-aramäisch, oben und unten. Leichte Abnutzungserscheinungen und erdige Verkrustungen.
Durchmesser: (circa) 1,8 cm
Gewicht: 4,62 g
Provenienz: Aus einer privaten Sammlung in Cambridgeshire, erworben in den 1970er Jahren.
Der Verkäufer stellt sich vor
Übersetzt mit Google ÜbersetzerEine nabataische Bronzeprutah von Aretas IV und Shaqilat. Die Vorderseite zeigt die jugate/vereinigte Büsten von Aretas IV und Shaqilat, nach rechts blickend. Die Rückseite zeigt zwei gekreuzte Körbchen und eine Legende, die übersetzt lautet: „Aretas König der Nabataer“ in nabateisch-aramäisch, oben und unten. Leichte Abnutzungserscheinungen und erdige Verkrustungen.
Durchmesser: (circa) 1,8 cm
Gewicht: 4,62 g
Provenienz: Aus einer privaten Sammlung in Cambridgeshire, erworben in den 1970er Jahren.
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Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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