Wikingerzeit Gold Filigraner Kreuzanhänger






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Ein goldes Filigran-Kreuzanhänger aus der Wikingerzeit (0cklassische 10.–11. Jh.) mit einer Länge von 3,7 cm inklusive Öse, Gewicht 8,7 g, in unachtsam Zustand und mit Echtheitszertifikat.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ausgestellte Arme, eingerahmt von zwei Reihen Granuli, die Oberfläche mit feinen Granuli verziert, die Dreiecke über die Fläche bilden, feine doppelte Aufhängeschlaufe. Exquisit.
Größe: 3,7 cm Länge (einschließlich Schlaufe) – 1 7/16 Zoll
Material: Gold, 8,7 g
Kultur: Wikinger, ca. 10.–11. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Unversehrt
Provenienz: Privatsammlung im Vereinigten Königreich, erworben vor 2000.
Der Verkäufer garantiert, dass dieses Objekt legal erworben wurde und legal exportiert wird; die entsprechenden Dokumente wurden von Catawiki eingesehen.
Dieses Objekt benötigt innerhalb der EU keine Exportlizenz.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls eine UK-Exportlizenz außerhalb der EU erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Inklusive Echtheitszertifikat
Hinweis: Einfuhrabgaben können bei Lieferungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.
Hinweis: Versand nach Griechenland und Zypern ist nicht möglich.
Catawiki-Hinweis: Dieses Objekt wurde vom Verkäufer stilistisch datiert. Weitere Tests, wie eine Analyse der Metalle (XRF-Test), wurden nicht durchgeführt, um die Integrität des Stücks zu überprüfen.
Ausgestellte Arme, eingerahmt von zwei Reihen Granuli, die Oberfläche mit feinen Granuli verziert, die Dreiecke über die Fläche bilden, feine doppelte Aufhängeschlaufe. Exquisit.
Größe: 3,7 cm Länge (einschließlich Schlaufe) – 1 7/16 Zoll
Material: Gold, 8,7 g
Kultur: Wikinger, ca. 10.–11. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Unversehrt
Provenienz: Privatsammlung im Vereinigten Königreich, erworben vor 2000.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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