Römisches Reich Marmor Kopf einer Dame mit Haarband






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Kopf einer Dame mit Haarband, eine antike römische Marmorkopf-Statuette aus dem 2. Jahrhundert n. Chr., 11,5 cm hoch, in ausgezeichnetem Zustand mit kleinem Bruch an der Nasenspitze, Displayständer inklusive, Provenienz aus einer privaten UK-Sammlung und Bonham’s London 2011, Echtheitszertifikat.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Mit subtil definierten Gesichtszügen, die Haare durch ein Fillet am Stirnansatz getrennt, mit flachem Rücken.. Ex. Bonham’s auction, London, 2011.
Größe: 11,5 cm hoch - 4 1/2 Zoll
Material: Marmor
Kultur: Römisch, ca. 2. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Kleine Bruchstelle an der Nasenspitze
Displayständer enthalten
Provenienz: Vom Vorbesitzer im Vereinigten Königreich zwischen den 1960er und 1980er Jahren erworben. Ex. Bonham’s auction, London, 2011.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; die dazugehörigen Unterlagen wurden Catawiki vorgelegt.
Dieser Gegenstand benötigt innerhalb der EU keine Ausfuhrgenehmigung.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Mit Echtheitszertifikat.
Hinweis: Zollgebühren können für Sendungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.
Hinweis: Versand nach Griechenland und Zypern ist nicht möglich.
Mit subtil definierten Gesichtszügen, die Haare durch ein Fillet am Stirnansatz getrennt, mit flachem Rücken.. Ex. Bonham’s auction, London, 2011.
Größe: 11,5 cm hoch - 4 1/2 Zoll
Material: Marmor
Kultur: Römisch, ca. 2. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Kleine Bruchstelle an der Nasenspitze
Displayständer enthalten
Provenienz: Vom Vorbesitzer im Vereinigten Königreich zwischen den 1960er und 1980er Jahren erworben. Ex. Bonham’s auction, London, 2011.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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