Bronzezeit Bronze Arrowhead - 125 mm (Ohne mindestpreis)






Verfügt über fast 30 Jahre Erfahrung und moderierte mehrere Online-Kunstforschungsgruppen.
25 € | ||
|---|---|---|
20 € | ||
9 € | ||
Käuferschutz auf Catawiki
Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen
Trustpilot 4.4 | 132061 Bewertungen
Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.
Bronzen-Pfeilspitze aus der Bronzezeit, original und in sehr gutem Zustand, ca. 125 mm hoch, 28 mm tief und 7 mm breit, datiert auf etwa 1200–800 v. Chr.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Sehr gut erhaltene bronzene Pfeilspitze aus der Bronzezeit, datiert auf ca. 1200–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienznachweis von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Zielland etwaigen zusätzlichen Gebühren unterliegen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitung mit Verzögerungen zu rechnen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Kontakt mit seinem Zollamt zu halten, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Sehr gut erhaltene bronzene Pfeilspitze aus der Bronzezeit, datiert auf ca. 1200–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienznachweis von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Zielland etwaigen zusätzlichen Gebühren unterliegen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitung mit Verzögerungen zu rechnen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Kontakt mit seinem Zollamt zu halten, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
