Keltisch - Keltischer Kopf aus vulkanischem Stein – 1. Jahrhundert v. Chr.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Guter Zustand; keltische votivkop aus vulkanischem Stein aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. bis zum 1. Jahrhundert n. Chr., Herkunft Niederlande (Galerie D.Z.N.) und 2024 erworben; authentisches Originalartefakt.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Votivkeltischer Kopf aus vulkanischem Stein.
Skulptur aus vulkanischem Tuff, die einen Männerkopf zeigt,
Schlichtes Gesicht, hager wirkende Züge, Lippen mit Schnurrbart. Der Kopf ist von einer gestreiften Kopfbedeckung bedeckt.
Dimensions : Höhe 9,1 cm (mit Sockel 11,1 cm) - Breite 6,5 cm
Datierung : 1. Jahrhundert v. Chr. – 1. Jahrhundert n. Chr.
Herkunft : Niederlande, Galerie D.Z.N.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Lot legal erworben wurde, Provenienzerklärung von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information : Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Lot zu verkaufen / zu exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Ausfuhrpass für Kulturgüter)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und von einem illustrierten Beschreibungsdokument begleitet, das die Provenienz angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Votivkeltischer Kopf aus vulkanischem Stein.
Skulptur aus vulkanischem Tuff, die einen Männerkopf zeigt,
Schlichtes Gesicht, hager wirkende Züge, Lippen mit Schnurrbart. Der Kopf ist von einer gestreiften Kopfbedeckung bedeckt.
Dimensions : Höhe 9,1 cm (mit Sockel 11,1 cm) - Breite 6,5 cm
Datierung : 1. Jahrhundert v. Chr. – 1. Jahrhundert n. Chr.
Herkunft : Niederlande, Galerie D.Z.N.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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