Bronzezeit Bronze Dolchklinge - 254 mm






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Bronzezeitliche Dolchklinge in ausgezeichnetem Zustand, aus Bronze, datiert ca. 1000–800 v. Chr., Höhe 254 mm, Tiefe 38 mm, Breite 4 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein sehr gut erhaltener Dolchblade aus der Bronzezeit, etwa 1000–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangaben wurden von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, bei Bedarf arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige Lose, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland zu zusätzlichen Gebühren führen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. wenn es zu einer verlängerten Prüfung kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Kontakt mit seinem Zollamt zu halten, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein sehr gut erhaltener Dolchblade aus der Bronzezeit, etwa 1000–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangaben wurden von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, bei Bedarf arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige Lose, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland zu zusätzlichen Gebühren führen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. wenn es zu einer verlängerten Prüfung kommt.
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