Altes Ägypten, Dritte Zwischenzeit Holz Shabti

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Peter Reynaers
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Shabti aus Holz aus dem Alten Ägypten (Dritte Zwischenzeit, ca. 1085–730 v. Chr.), 12 cm hoch, in ausgezeichnetem Zustand, mit dreiteiliger Perücke und Bart, Displayständer inklusive.

KI-gestützte Zusammenfassung

Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung

Von typischer Form, mit der dreiteiligen Perücke und dem Bart. Hervorragende Gesichtszüge.

Größe: 12 cm Höhe – 4 3/4 Zoll
Material: Holz
Kultur: Ägypten, ca. 1085–730 v. Chr.
Display-Stand enthalten

Provenienz: Privatsammlung aus England, die vor dem Jahr 2000 zusammengestellt wurde.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; die entsprechenden Unterlagen wurden von Catawiki eingesehen.
Dieses Objekt benötigt innerhalb der EU keine Ausfuhrlizenz.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrlizenz erforderlich ist.

Weltweiter Versand per Einschreiben.
Inklusive Echtheitszertifikat
N.B. Bei Sendungen in Länder außerhalb Großbritanniens können Einfuhrabgaben anfallen.
Hinweis: Wir können nicht in Griechenland und Zypern versenden.

Von typischer Form, mit der dreiteiligen Perücke und dem Bart. Hervorragende Gesichtszüge.

Größe: 12 cm Höhe – 4 3/4 Zoll
Material: Holz
Kultur: Ägypten, ca. 1085–730 v. Chr.
Display-Stand enthalten

Provenienz: Privatsammlung aus England, die vor dem Jahr 2000 zusammengestellt wurde.
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Details

Kultur
Altes Ägypten, Dritte Zwischenzeit
Jahrhundert/ Zeitraum
Egypt, 21st - 22nd Dynasty, c. 1085-730 B.C.
Name of object
Shabti
Erworben von
Galerie/Antiquitätenhändler
Jahr des Erwerbs
2018
Material
Holz
Erwerbsland
Vereinigtes Königreich
Zustand
Hervorragend
Vorbesitzer erworben von
Privatsammlung
Vorbesitzer – Jahr des Erwerbs
2000
Vorbesitzer – Erwerbsland
Vereinigtes Königreich
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Ja
Authentizität
Original/offiziell
Verkauft von
Vereinigtes KönigreichVerifiziert
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Disclaimer

Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.

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