Bronzezeit Bronze Schwertklinge - 190 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzezeit-Schwertblatt, aus Bronze, ca. 1000 v. Chr., in sehr gutem Zustand, 190 mm hoch, 37 mm tief, 2 mm breit, 2026 im Vereinigten Königreich von einem Händler auf einer Messe erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine sehr gut erhaltene bronzezeitliche Bronzenschwertklinge, datiert ca. 1000 v. Chr.
Objekt wurde im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von ‚AA‘ erworben und gehört einer privaten europäischen Sammlung an, die in die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß sämtlicher nationaler und internationaler Gesetze zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienznachweis von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, falls erforderlich, beantragt werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland anfallen, gehen, soweit vorhanden, zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollbehörde in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitung sicherzustellen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollstelle in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine sehr gut erhaltene bronzezeitliche Bronzenschwertklinge, datiert ca. 1000 v. Chr.
Objekt wurde im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von ‚AA‘ erworben und gehört einer privaten europäischen Sammlung an, die in die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß sämtlicher nationaler und internationaler Gesetze zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienznachweis von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, falls erforderlich, beantragt werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland anfallen, gehen, soweit vorhanden, zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollbehörde in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitung sicherzustellen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollstelle in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
