Keltisch Eisen - Keltisches Schwert - La Tène - 3. Jh. v. Chr. / 1. Jh. v. Chr. - 56 cm






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Keltisches Schmiedeeisenschwert aus der La-Tène-Kultur, dat auf das 3. bis 1. Jahrhundert v. Chr. datiert ist, 56 cm Gesamtlänge, in gutem Zustand, 2026 von einer französischen Galerie erworben und zuvor von einer anderen französischen Galerie erworben, authentisch und original.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Keltisches Schmiedeeisen-Schwert mit einer langen, zweischneidigen Klinge und einer am Grund durch ein Loch durchbrochenen Heftverbindung (Tang), um einen Griff aus Holz oder Knochen zu befestigen.
La Tène, keltische Epoche, 3. bis 1. Jahrhundert v. Chr.
Gesamtlänge 56 cm
Keine Restaurierung – lediglich stabilisiert, um den Rost zu stoppen
Herkunft: Frankreich, Galerie O.C.E.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Lot rechtmäßig erworben wurde; Provenienzerklärung von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Posten zu verkaufen / zu exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, organisiert werden. (Passeport pour objet culturel)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und von einem illustrierten Beschreibungsdokument begleitet, das die Provenienz erwähnt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Keltisches Schmiedeeisen-Schwert mit einer langen, zweischneidigen Klinge und einer am Grund durch ein Loch durchbrochenen Heftverbindung (Tang), um einen Griff aus Holz oder Knochen zu befestigen.
La Tène, keltische Epoche, 3. bis 1. Jahrhundert v. Chr.
Gesamtlänge 56 cm
Keine Restaurierung – lediglich stabilisiert, um den Rost zu stoppen
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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