Wikingerzeit Bronze Ring - 22 mm (Ohne mindestpreis)






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Bronzen Ring aus der Wikingerzeit mit Inschrift am Bezelsockel, datiert auf 8.–10. Jahrhundert n. Chr., Maße 22 × 20 × 8 mm, guter Zustand, UK-Größe N, 2026 erworben aus dem Vereinigten Königreich über eine Galerie/Antiquitätenhändler, Herkunft aus einer Privatkollektion vor 1970.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein schöner bronzener Ring aus der Wikingerzeit mit Inschrift/Gravur auf der Fassung. Im Jahr 2024 in Essex, Großbritannien erworben. Ehemalige Privatkollektion, vor 1970 zusammengestellt, C.M. UK-Größe 'N'.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass notwendige Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, falls nötig, arrangiert werden, und wird den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, denen bei der Zollbehörde im Zielland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren auferlegt werden, gehen – sofern vorhanden – zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollbehörde in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei einer verlängerten Bearbeitungszeit.
Ein schöner bronzener Ring aus der Wikingerzeit mit Inschrift/Gravur auf der Fassung. Im Jahr 2024 in Essex, Großbritannien erworben. Ehemalige Privatkollektion, vor 1970 zusammengestellt, C.M. UK-Größe 'N'.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass notwendige Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, falls nötig, arrangiert werden, und wird den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, denen bei der Zollbehörde im Zielland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren auferlegt werden, gehen – sofern vorhanden – zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollbehörde in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei einer verlängerten Bearbeitungszeit.
