Römisches Reich Bronze Löwen-Pferd-Geschirr-Halterung






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Bronzen Löwen-Gurtungs-Nagelteil aus der römischen Spätzeit (ca. 4.–6. Jh. n. Chr.), 3,3 cm lang, original und intakt, 2020 vom Vereinigten Königreich über einen EU-Sammler und deutsche Kunstmarkt-Erwerb erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Der Löwe, der im Sprung gezeigt wird, mit weit geöffnetem Maul und erhobenem Schwanz, eingeschnittene Verzierung am Körper und an der Mähne; gebohrt zur Befestigung, ein Nagel noch an Ort und Stelle.
Größe: 3,3 cm L - 1 5/16 Zoll
Material: Bronze
Kultur: Römisch, Spätzeit, ca. 4.–6. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Unversehrt
Provenienz: Aus dem deutschen Kunstmarkt, 2000er Jahre.
Erworben von einem EU-Sammler, der in London lebt. Aus der Sammlung eines Gentlemans aus Surrey, Großbritannien. Ehemals Timeline Auctions.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde & rechtlich exportiert werden darf; die entsprechenden Unterlagen wurden Catawiki vorgelegt.
Dieser Gegenstand benötigt innerhalb der EU keine Exportlizenz.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Exportlizenz erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Mit Echtheitszertifikat
N.B. Zölle können bei Sendungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.
Hinweis: Wir liefern nicht nach Griechenland und Zypern.
Der Löwe, der im Sprung gezeigt wird, mit weit geöffnetem Maul und erhobenem Schwanz, eingeschnittene Verzierung am Körper und an der Mähne; gebohrt zur Befestigung, ein Nagel noch an Ort und Stelle.
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Material: Bronze
Kultur: Römisch, Spätzeit, ca. 4.–6. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Unversehrt
Provenienz: Aus dem deutschen Kunstmarkt, 2000er Jahre.
Erworben von einem EU-Sammler, der in London lebt. Aus der Sammlung eines Gentlemans aus Surrey, Großbritannien. Ehemals Timeline Auctions.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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