Bronzezeit Bronze Arrowhead - 137 mm (Ohne mindestpreis)





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine Pfeilspitze aus Bronze der Bronzezeit in sehr gutem Zustand, mit einer markanten zentralen Umformung und datiert auf etwa 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die Zeit vor den 1990er Jahren reicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich, arrangiert werden und den Käufer über den Status informiert, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, für die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren anfallen, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Zollbehörde zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. falls es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollstelle in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine Pfeilspitze aus Bronze der Bronzezeit in sehr gutem Zustand, mit einer markanten zentralen Umformung und datiert auf etwa 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die Zeit vor den 1990er Jahren reicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich, arrangiert werden und den Käufer über den Status informiert, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, für die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren anfallen, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Zollbehörde zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. falls es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommt.
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