Sasaniden Stein Stempel Siegel - 20 mm (Ohne mindestpreis)





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine wunderbare antike sasanidische Stein-Siegel mit dem Kopf eines Kaisers auf dem Siegel, datiert auf den 3. bis 7. Jahrhundert n. Chr.
Objekt wurde 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis vor die 1990er Jahre datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als wenige Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Bestimmungsland ggf. zusätzlich mit Gebühren belegt werden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben oder bei einer verlängerten Bearbeitungsverzögerung.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine wunderbare antike sasanidische Stein-Siegel mit dem Kopf eines Kaisers auf dem Siegel, datiert auf den 3. bis 7. Jahrhundert n. Chr.
Objekt wurde 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis vor die 1990er Jahre datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als wenige Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Bestimmungsland ggf. zusätzlich mit Gebühren belegt werden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben oder bei einer verlängerten Bearbeitungsverzögerung.
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