Sumerisch Perlmutt Inlay-Plakette mit Stier

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Peter Reynaers
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Inlay-Platte mit Stier, ein sumerisches Mutterperlmosaik-Stück aus ca. 2500 v. Chr., 1,9 cm lang, in ausgezeichnetem Originalzustand, Provenienz aus einer britischen Sammlung und Bonham's London 2013, Los 93, mit Echtheitszertifikat.

KI-gestützte Zusammenfassung

Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung

Graviert mit einem aufgerichteten Stier und Lotusknospen.

Größe: 1,9 cm Länge - 3/4
Material: Perlmutt
Kultur: Sumerisch, ca. 2500 v. Chr.
Zustand: Unversehrt

Herkunft: Britische Sammlung, vor 2000 erworben. Ehemals Bonham's Auction, London 2013, Los 93.

Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; zugehörige Unterlagen wurden von Catawiki eingesehen.
Dieser Gegenstand benötigt innerhalb der EU keine Ausfuhrgenehmigung.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrgenehmigung benötigt wird

Weltweiter Versand per Einschreiben.
Dazu gehört ein Echtheitszertifikat
Hinweis: Zollgebühren können bei Sendungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern versenden.

Graviert mit einem aufgerichteten Stier und Lotusknospen.

Größe: 1,9 cm Länge - 3/4
Material: Perlmutt
Kultur: Sumerisch, ca. 2500 v. Chr.
Zustand: Unversehrt

Herkunft: Britische Sammlung, vor 2000 erworben. Ehemals Bonham's Auction, London 2013, Los 93.

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Details

Kultur
Sumerian
Jahrhundert/ Zeitraum
Sumerian, c. 2500 B.C.
Name of object
Inlay Plaque with Bull
Erworben von
Auktionshaus
Jahr des Erwerbs
2013
Material
Mother of Pearl
Erwerbsland
Vereinigtes Königreich
Zustand
Hervorragend
Vorbesitzer erworben von
Privatsammlung
Vorbesitzer – Jahr des Erwerbs
2000
Vorbesitzer – Erwerbsland
Vereinigtes Königreich
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Ja
Authentizität
Original/offiziell
Verkauft von
Vereinigtes KönigreichVerifiziert
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Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.

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