Tecta - William Dunkel - Sofa - D44 - Rattan, Stahlrohr Chrom - Kragstuhl / Freischwinger






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William Dunkel entwarf den D44 Freischwinger für Tecta in Deutschland im Bauhausstil, aus Rattan mit einem verchromten Stahlrohrrahmen, 105 cm Länge, 50 cm Tiefe, 69 cm Höhe, Sitztiefe 43 cm, datiert 1970–1980, hervorragender Zustand.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Wunderschönes und sehr seltenes Freischwinger Sofa in Rattan und verchromtem Stahlrohrgestell von Tecta Modell D44 im Bauhaus Design, Deutschland 1960er Jahre.
Neu bezogen mit einem Pierre Frey Stoff (Frankreich)
100% Baumwolle mit angerauhter Oberfläche, dadurch ist er sehr weich.
Designer: William Dunkel
Hersteller: Tecta
Modell: D44
Land: Deutschland
Jahr: 1960er
Material: Rattan, Stahlrohr
Länge: 105cm
Tiefe: 50cm
Höhe: 69cm
Sitzhöhe: 43cm
Da wir mit Vintagemöbeln handeln sind Gebrauchsspuren unvermeidlich und Teil der Natur von Gebrauchsgegenständen. Wir weisen somit ausschliesslich auf gröbere Macken und Beschädigungen mit separaten Bildern hin. Wir sind dennoch stets bemüht nach besten Gewissen den Zustand der Objekte so gut wie möglich einzufangen.
Die Ware unterliegt gemäß § 25a UStG der Differenzbesteuerung, ein Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung erfolgt nicht.
Der Verkäufer stellt sich vor
Wunderschönes und sehr seltenes Freischwinger Sofa in Rattan und verchromtem Stahlrohrgestell von Tecta Modell D44 im Bauhaus Design, Deutschland 1960er Jahre.
Neu bezogen mit einem Pierre Frey Stoff (Frankreich)
100% Baumwolle mit angerauhter Oberfläche, dadurch ist er sehr weich.
Designer: William Dunkel
Hersteller: Tecta
Modell: D44
Land: Deutschland
Jahr: 1960er
Material: Rattan, Stahlrohr
Länge: 105cm
Tiefe: 50cm
Höhe: 69cm
Sitzhöhe: 43cm
Da wir mit Vintagemöbeln handeln sind Gebrauchsspuren unvermeidlich und Teil der Natur von Gebrauchsgegenständen. Wir weisen somit ausschliesslich auf gröbere Macken und Beschädigungen mit separaten Bildern hin. Wir sind dennoch stets bemüht nach besten Gewissen den Zustand der Objekte so gut wie möglich einzufangen.
Die Ware unterliegt gemäß § 25a UStG der Differenzbesteuerung, ein Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung erfolgt nicht.
