Römisches Reich Marmor Pferdekopf






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Marbles Pferdekopf aus römischer Kunst, Datierung 1. Jh. n. Chr., 13,4 cm lang, in ausgezeichnetem Zustand als Teil einer größeren Figur, mit Ständer und Echtheitszertifikat, 2018 aus einer privaten UK- Sammlung erworben und legal innerhalb der EU ausfuhrbar.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Marmorkopf eines Pferdes mit feinen eingezogenen Details des Gesichts, spitzen Ohren, mandelförmigen Augen, offenem Maul und Nase, deutliche Gravuren der Zähne und der Zunge. Exquisit.
Größe: 13,4 cm Länge – 5 1/4 Zoll
Material: Marmor
Kultur: Römisch, ca. 1. Jh. n. Chr.
Zustand: Teil einer größeren Figur
Aufstellständer enthalten
Provenienz: Privatkollektion im Vereinigten Königreich, vor den 2000er Jahren erworben.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; die entsprechenden Unterlagen wurden Catawiki vorgelegt.
Dieser Gegenstand benötigt innerhalb der EU keine Ausfuhrgenehmigung.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Inklusive Echtheitszertifikat
NB. Importzölle können bei Sendungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.
Hinweis: Wir können nicht in Griechenland und Zypern versenden.
Marmorkopf eines Pferdes mit feinen eingezogenen Details des Gesichts, spitzen Ohren, mandelförmigen Augen, offenem Maul und Nase, deutliche Gravuren der Zähne und der Zunge. Exquisit.
Größe: 13,4 cm Länge – 5 1/4 Zoll
Material: Marmor
Kultur: Römisch, ca. 1. Jh. n. Chr.
Zustand: Teil einer größeren Figur
Aufstellständer enthalten
Provenienz: Privatkollektion im Vereinigten Königreich, vor den 2000er Jahren erworben.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; die entsprechenden Unterlagen wurden Catawiki vorgelegt.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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