Römisches Reich - Gallorömische Büste - 1./2. Jh. n. Chr.






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Gallorömische Terrakotta-Büste eines jungen Adligen, 7,4 cm hoch (13,6 cm mit Sockel), aus dem 1. bis 3. Jahrhundert n. Chr., Frankreich, 2025 von Galerie/Antiquaire erworben, guter Zustand und authentisch.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Elegante gallo-römische Büste aus Terrakotta, die einen jungen Adligen zeigt.
Sie ist von vorn dargestellt, gekleidet in ein elaboriertes Gewand in Brustschildform mit einem Medaillon auf der Brust.
Gallo-römische Epoche, 1.–3. Jahrhundert n. Chr.
Höhe 7,4 cm – (Höhe 13,6 cm mit Sockel)
Beige-orangenfarbene Terrakotta mit weißen Engoben-Spuren.
In perfektem Erhaltungszustand - keine Restaurierung
Informations zur Herkunft : Frankreich, Galerie R.C.
Frühere Provenienz, französische Privatsammlung für Archäologie
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Lot legal erworben wurde, die Herkunftserklärung wurde von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen bzw. zu exportieren.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass die notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, organisiert werden. (Ausfuhrpass für Kulturgüter)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versandt und von einem anschaulichen Beschreibungsdokument mit Provenienz begleitet.
Der Verkäufer stellt sich vor
Elegante gallo-römische Büste aus Terrakotta, die einen jungen Adligen zeigt.
Sie ist von vorn dargestellt, gekleidet in ein elaboriertes Gewand in Brustschildform mit einem Medaillon auf der Brust.
Gallo-römische Epoche, 1.–3. Jahrhundert n. Chr.
Höhe 7,4 cm – (Höhe 13,6 cm mit Sockel)
Beige-orangenfarbene Terrakotta mit weißen Engoben-Spuren.
In perfektem Erhaltungszustand - keine Restaurierung
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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