Römisches Reich Bronze Brooch - 44 mm (Ohne mindestpreis)






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Diese antike römische Bronzefibel stammt aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. und misst 44 × 18 × 11 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein gut erhaltenes antikes bronzenes römisches Brosche aus dem 1. Jh. n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in Coventry, Großbritannien, von ‚JP‘ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1970er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Aussage von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige Gebühren, die bei den Zollbehörden im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Zollstelle zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen Verzögerungen zu rechtfertigen.
Es obliegt dem Käufer, mit seiner Zollbehörde in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein gut erhaltenes antikes bronzenes römisches Brosche aus dem 1. Jh. n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in Coventry, Großbritannien, von ‚JP‘ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1970er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Aussage von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige Gebühren, die bei den Zollbehörden im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Zollstelle zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen Verzögerungen zu rechtfertigen.
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